AGB

Lieber Gast

Wir heissen Dich im SPF 24 willkommen. Wir möchten dir den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten, sind jedoch im Interesse einer guten Ordnung und einer einwandfreien Hygiene auf die Mithilfe unserer Besucher angewiesen und gestatten uns deshalb, auf die wichtigsten Punkte unserer Hausordnung hinzuweisen. Das Betriebsreglement dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Sauberkeit und der Betriebssicherheit im SPF 24. Das Reglement ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen einer Mitgliedschaft (nachfolgend Abo genannt) anerkennt der Gast diese Bestimmungen, sowie sonstige zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

Das Personal vom SPF 24 hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, von Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Reglemente zu sorgen. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Personal ist beauftragt, Personen die trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Reglemente verstossen, aus der Anlage zu verweisen, wobei das Eintrittsgeld (Abobeiträge) nicht zurückerstattet wird. Überdies kann Ihnen der weitere Zutritt verwehrt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fitness-Outdoor GmbH – Sports Performance Fitness 24

  1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Fitness-Outdoor GmbH, Althardstrasse 10, 8105 Regensdorf, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden mit der Fitness-Outdoor GmbH (Sports Performance Fitness 24). Inhaber und Geschäftsführer der Fitness-Outdoor GmbH ist Miroslav Petkovic.
  2. Zweck: Die Fitness-Outdoor GmbH betreibt Fitness-Studios mit dem Namen Sports Performance Fitness 24. Die in jedem Studio angeschlagenen Betriebs- und Benützungsreglemente beschreiben die Pflichten und Verhaltensvorschriften der Kunden und sich in jedem Fall verbindlich. In den Fitness-Studios wird jeweils ein 24h / 365 Tage UNBETREUTES Fitness angeboten.
  3. Aufsicht: Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Studiopersonals umgehend Folge zu leisten.
  4. Unterhalt: die Fitness-Outdoor GmbH ist zuständig für den Unterhalt, die Reinigung und die Pflege der Fitnessanlage inkl. Garderoben. Die Kunden sind gehalten, allfällige Mängel oder Besonderheiten umgehend der Fitness-Outdoor GmbH zu melden.
  5. Der Zutritt zu den Studios ist persönlich und kann nur durch den Inhaber des Abonnements während des bezahlten Zeitraumes erfolgen. Der abgegebene Badge ermöglicht den Zugang zu den Studios während 24 Stunden. In den Studios darf ausschliesslich Fitness-Training betrieben werden.Die Benutzung der Trainingsgeräte ist für Personen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol strengstens verboten. Es ist untersagt, Drittpersonen den Eintritt über den persönlichen Badge zu gewähren. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Vorschriften wird die Mitgliedschaft sofort und ohne Rückerstattung eines allfälligen Restguthabens aufgelöst. Mitglieder, welche das Studio gerne anderen Personen zeigen möchten, oder jemanden zu einem Probe-Training mitnehmen wollen, sind verpflichtet, Miroslav Petkovic via SMS, E-Mail oder Telefon im Voraus zu informieren. Im Unterlassungsfall wird eine Verwarnung ausgesprochen, im Wiederholungsfall wird das Abonnement per sofort gekündigt und der Badge gesperrt, ohne Rückerstattung eines allfälligen Restguthabens.
  6. Nutzung: Strassenkleider und Strassenschuhe dürfen nur bis zu den Garderoben getragen werden. Das Rauchen ist in der ganzen Anlage untersagt. Das Spielen von privaten Musikinstrumenten und das Abspielen lassen von Musik im Allgemeinen ist untersagt. Tiere aller Art haben in den Studios keinen Zutritt. Die Hygienevorschriften sind strikte einzuhalten. Des Weiteren ist es in der gesamten Anlage ausdrücklich untersagt, Bart- oder andere Haare zu rasieren, Nägel zu schneiden, Hornhaut zu raspeln, Haartönungen und Gesichtsmasken aufzulegen. Personen mit starkem Körpergeruch sind angehalten, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Anstössiges Verhalten, namentlich im Hinblick auf die Sittlichkeit, ist zu unterlassen. Private Personaltrainer sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Trainingsstunden nur mit Bewilligung der Fitness-Outdoor GmbH zugelassen.
  7. Parkieren: Motorfahrzeuge, Motorräder, Mopeds und Fahrräder dürfen nur auf den dafür bestimmten Flächen parkiert werden. Diese befinden sich vor dem Gebäude und sind ohne die Verursachung von Lärm benutzbar.
  8. Esswaren und Getränke: Esswaren und Getränke dürfen nur im Loungebereich konsumiert werden (ausgenommen Getränke in abschliessbaren PET-Flaschen oder Bidon). Die Lounge ist nach Gebrauch wieder in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen oder müssen wieder mitgenommen werden.
  9. Die Studios dürfen nicht ohne Turndress (Turnhose/ Leggins, Body/T-Shirt und saubere Turnschuhe) benutzt werden. Nach Gebrauch von mobilen Fitnessgeräten sind diese wieder an den Ursprungsort zurückzulegen (Gewichtsscheiben sind nach Gebrauch von den Gewichtsmaschinen oder Olympiastangen zu entfernen). Die Kraftgeräte sind zwischen den Trainingssätzen freizugeben. Es dürfen keine Zusatzgewichte an den vorgegebenen Gewichtsblöcke der Fitnessmaschinen angebracht werden.
  10. Zu Umkleidezwecken stehen Garderoben und Duschbereiche zur Verfügung. Die Strassenkleider und Taschen sind in den Spinden oder Schränken für die Dauer des Trainings zu verstauen. Nach dem Training sind die Garderoben und Spinde wieder frei zu geben. Nicht vorschriftsgemäss frei gegebene Spinde werden geöffnet und der Inhalt eingezogen. Rücksichtsvolle Besucher trocknen sich vor dem Verlassen des Duschbereichs gut ab und hinterlassen keine „nassen Visitenkarten“. Das WC zur Mitbenutzung befindet sich im Raum nebenan bei der Judoschule.
  11. Haftung: Die Benützung der gesamten Infrastruktur der Sports Performance Fitness 24-Studios erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die Fitness-Outdoor GmbH schliesst jede Haftung unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Fitness-Outdoor GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Die Fitness-Outdoor GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Die Versicherung ist Sache des Kunden. Für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Wertsachen und persönlichen Effekten wird jede Haftung abgelehnt. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss schweizerischem Obligationenrecht. Der Kunde haftet der Fitness-Outdoor GmbH für Schäden, welche er mutwillig oder bösartig verursacht.
  12. Sicherheit und elektronische Überwachung: Die Fitness-Outdoor GmbH behält sich vor, die Studios (insbesondere den Eingangs- und Trainingsbereich) zur Sicherheit der Mitglieder mit Video zu überwachen. Die Aufzeichnung erfolgt nur bei Ereignis (Bewegung) und wird nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
  13. Sorgfaltspflicht: Das Studio ist so zu benützen, dass die Räumlichkeiten und Anlagen weder beschädigt, noch verunreinigt werden. Sie müssen in geordnetem und sauberem Zustand verlassen werden.
  14. Die Zufahrt zum Areal und das Betreten des Gebäudes, wie auch das Verlassen und die Wegfahrt haben ohne Lärmbelästigung zu erfolgen Unnötiges Verweilen ist nicht gestattet. Von 22:00 – 06:00 Uhr ist die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten.
  15. Zutrittszeiten: Die Studios sind grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr benutzbar und offen. In zwingenden Fällen z.B. Renovation oder bei Ereignissen höherer Gewalt (Wasserschäden, Stromausfall etc.) können die Studios geschlossen werden. Der Zutritt ist mittels Badge gewährleistet. Bei Problemen mit dem Zutrittssystem ist dies unter Tel. 044 552 22 23 zu melden. Zeitgutschriften oder Ermässigungen bei Ausfall des Systems werden keine gewährt.
  16. Es ist verboten, die elektrischen Anlagen in den Studios in irgendeiner Art und Weise zu manipulieren oder angeschlossene Stromkabel auszustecken. Bei Zuwiderhandlung wird das erste Mal eine Verwarnung ausgesprochen und nach erneutem Vorkommen wird eine sofortige fristlose Kündigung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Restguthabens ausgesprochen.
  17. Verlust / Beschädigung des Badges und Kündigung: Da das Löschen und neu Programmieren eines verlorenen Badges nur durch eine Spezialunternehmung vorgenommen werden kann, müssen wir dem Kunden bei Verlust oder Beschädigung des Badges die Kosten und Umtriebe in Höhe von CHF 40.— pro Vorkommnis in Rechnung stellen.
  18. Stornierung des Mitgliedschaftsvertrages: Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden und steht im Ermessen der Fitness-Outdoor GmbH. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements, ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag, abzüglich von CHF 100.— für den administrativen Aufwand, zurückerstattet.
  19. Zahlart Rechnung (Bonität vorausgesetzt): Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen. Die Fitness-Outdoor GmbH behält sich vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr plus für jede Mahnung Mahngebühren von CHF 25.— in Rechnung gestellt. Die Fitness-Outdoor GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden zudem berechtigt, die Forderung unter Kostenfolge für den Kunden an Dritte abzutreten oder auf Kosten des Kunden Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen.
  20. Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB oder gegen das Betriebs- resp. Benützungsreglement kann die Fitness Outdoor GmbH die Mitgliedschaft des betreffenden Kunden ohne Anspruch auf Vergütung des Restbetrages per sofort kündigen.
  21. Bestätigung: Mit dem Unterzeichnen dieses Mitgliedschaftsvertrages bestätigt der Kunde,das Betriebs- resp. Benützungsreglement der Sports Performance Fitness 24-Studios anzuerkennen und einzuhalten.
  22. Diebstahl und mutwillige Sachbeschädigung wird polizeilich angezeigt und es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.— in Rechnung gestellt.
  23. Die Verwaltung der Daten Mitglieder kann durch einen externen Dienstleister erfolgen. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Daten unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein Einverständnis mit dieser Regelung. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken verwendet und/oder an Partner der Fitness-Outdoor GmbH weitergeleitet werden dürfen.
  24. Auf den Mitgliedervertrag und die vorliegenden AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand Buchs ZH.