Willkommen
Lieber Gast
Wir heissen Dich im SPF 24 willkommen. Wir möchten Dir den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Im Interesse einer guten Ordnung, Sicherheit und einwandfreien Hygiene sind wir jedoch auf die Mithilfe unserer Besucher angewiesen und weisen deshalb auf die wichtigsten Punkte unserer Hausordnung hin.
Das Betriebsreglement dient der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Betriebssicherheit im SPF 24. Es ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft (nachfolgend „Abo“) anerkennt der Gast diese Bestimmungen sowie sämtliche weiteren zur Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
Das Personal des SPF 24 sorgt für Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Reglemente. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Personen, die trotz Ermahnung gegen die Reglemente verstossen, können aus der Anlage verwiesen werden; Abobeiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Zudem kann der weitere Zutritt verweigert werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und
- Fitness-Outdoor GmbH, Althardstrasse 10, 8105 Regensdorf (Studio Regensdorf)
- AEED GmbH, Schlosserstrasse 4, 8180 Bülach (Studio Bülach)
(beide nachfolgend gemeinsam „Betreiber“ genannt)
für alle unter dem Namen Sports Performance Fitness 24 (SPF 24) betriebenen Studios.
Inhaber und Geschäftsführer der Fitness-Outdoor GmbH (Studio Regensdorf) ist Miroslav Petkovic. Inhaber und Geschäftsführer der AEED GmbH (Studio Bülach) sind Nicola Colamonaco und Emir Zara.
2. Zweck
Die Fitness-Outdoor GmbH und die AEED GmbH betreiben Fitnessstudios unter dem Namen Sports Performance Fitness 24. Die in den Studios ausgehängten Betriebs- und Benützungsreglemente beschreiben die Pflichten und Verhaltensvorschriften der Kunden und sind in jedem Fall verbindlich.
Es wird ein 24h / 365 Tage teilbetreutes Fitnessangebot bereitgestellt.
3. Aufsicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Studiopersonals der Betreiber unverzüglich Folge zu leisten.
4. Unterhalt
Die Fitness-Outdoor GmbH und die AEED GmbH sind zuständig für Unterhalt, Reinigung und Pflege der Fitnessanlagen inklusive Garderoben. Allfällige Mängel oder Besonderheiten sind umgehend dem jeweiligen Betreiber zu melden.
5. Zutritt / Badge
Der Zutritt zu den Studios ist persönlich und ausschliesslich dem Inhaber des Abonnements während der bezahlten Vertragsdauer gestattet. Der Badge ermöglicht den 24-Stunden-Zugang.
- Es darf ausschliesslich Fitness-Training betrieben werden.
- Training unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strikt verboten.
- Die Weitergabe des Badges oder das Gewähren von Zutritt an Drittpersonen ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird die Mitgliedschaft sofort und ohne Rückerstattung eines allfälligen Restguthabens aufgelöst.
Mitglieder, die anderen Personen das Studio zeigen oder ein Probetraining ermöglichen möchten, müssen sich vorgängig beim zuständigen Studio / Betreiber per SMS, E-Mail oder Telefon melden. Bei Unterlassung erfolgt eine Verwarnung, im Wiederholungsfall die sofortige Kündigung und Sperrung des Badges ohne Rückerstattung.
6. Nutzung / Verhalten
- Strassenkleider und -schuhe nur bis zu den Garderoben
- Rauchverbot in der gesamten Anlage
- Abspielen von Musik und Musikinstrumenten verboten
- Tiere haben keinen Zutritt
- Hygienevorschriften sind strikt einzuhalten
- Rasieren, Nägelschneiden, Haarentfernung, Haartönungen, Gesichtsmasken etc. sind untersagt
- Anstössiges Verhalten ist zu unterlassen
- Gewerbliche Personal Trainings nur mit Bewilligung der Betreiber
7. Parkieren
Motorfahrzeuge, Motorräder, Mopeds und Fahrräder dürfen ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Flächen parkiert werden. Lärmemissionen sind zu vermeiden.
8. Esswaren und Getränke
Der Konsum ist nur im Loungebereich erlaubt (ausgenommen Getränke in verschliessbaren PET-Flaschen oder Bidons). Abfälle sind korrekt zu entsorgen oder mitzunehmen.
9. Geräte & Ordnung
- Training nur in korrekter Sportbekleidung
- Geräte nach Gebrauch reinigen und zurücklegen
- Gewichtsscheiben entfernen
- Kraftgeräte zwischen Sätzen freigeben
- Keine Zusatzgewichte an Maschinen anbringen
10. Garderoben / Duschen
Persönliche Gegenstände sind während des Trainings in Spinden zu verstauen. Nach Trainingsende sind diese freizugeben. Nicht ordnungsgemäss belegte Spinde können geöffnet werden. Für Inhalte wird keine Haftung übernommen.
11. Haftung
Die Benützung der gesamten Infrastruktur erfolgt auf eigenes Risiko. Die Betreiber schliessen jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Insbesondere wird keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden übernommen.
Vorbehalten bleibt zwingendes schweizerisches Recht (z. B. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Versicherung ist Sache des Kunden. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird jede Haftung abgelehnt.
12. Sicherheit / Videoüberwachung
Die Studios können zur Sicherheit videoüberwacht werden (insbesondere Eingangs- und Trainingsbereiche). Aufzeichnungen erfolgen ereignisbasiert und werden nach spätestens 14 Tagen gelöscht.
13. Sorgfaltspflicht / Nachtruhe
Die Anlagen sind sauber und ordentlich zu verlassen. Von 22:00 bis 06:00 Uhr ist die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten.
14. Zutrittszeiten
Die Studios sind grundsätzlich 24/7 geöffnet. Bei Renovationen oder höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Wasserschäden) kann es zu Schliessungen kommen. Es besteht kein Anspruch auf Zeitgutschriften oder Ermässigungen.
15. Elektrische Anlagen
Manipulationen an elektrischen Anlagen oder Stromkabeln sind verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Verwarnung, im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung ohne Rückerstattung.
16. Verlust / Beschädigung Badge
Bei Verlust oder Beschädigung des Badges werden CHF 20.– pro Vorfall für Ersatz und Programmierung in Rechnung gestellt.
17. Vertragsdauer / automatische Verlängerung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängern sich Mitgliedschaften nicht automatisch, ausser bei den nachfolgenden Abonnementstypen:
- 3 Monate: keine Kündigungsfrist, keine automatische Verlängerung
- 6 Monate: automatische Verlängerung um die ursprüngliche Laufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf
- 12 Monate: automatische Verlängerung um die ursprüngliche Laufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf
- 24 Monate: automatische Verlängerung um die ursprüngliche Laufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf
Kündigungen haben schriftlich per E-Mail oder Brief an den jeweiligen Betreiber zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch.
18. Stornierung Mitgliedschaft
Ein Vertragsrücktritt ist nur in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Wegzug ins Ausland) möglich und liegt im Ermessen der Betreiber. Rückerstattungen erfolgen abzüglich CHF 100.– Administrationsgebühr.
18. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug:
- Verzugszins: 5 % p. a.
- Mahngebühr: CHF 25.– pro Mahnung
Forderungen können an Dritte abgetreten oder zum Inkasso übergeben werden.
19. Kündigung bei Regelverstoss
Bei Verstoss gegen diese AGB oder das Betriebsreglement können die Betreiber die Mitgliedschaft fristlos und ohne Rückerstattung kündigen.
20. Datenschutz
Die Verwaltung der Mitgliederdaten kann durch externe Dienstleister erfolgen. Die Datenverarbeitung unterliegt den geltenden Datenschutzbestimmungen. Mit Vertragsabschluss erklärt sich das Mitglied mit der Datenverwendung zu Marketingzwecken sowie mit einer Weitergabe an Partner der Betreiber einverstanden.
21. Diebstahl / Sachbeschädigung
Diebstahl und mutwillige Sachbeschädigung werden polizeilich angezeigt. Zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.– erhoben.
22. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf den Mitgliedervertrag und diese AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
- Für das Studio Regensdorf (Fitness-Outdoor GmbH) ist der ausschliessliche Gerichtsstand Dielsdorf.
- Für das Studio Bülach (AEED GmbH) ist der ausschliessliche Gerichtsstand Bülach.
